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Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben

(Arnulf Sensenbrenner, 21.04.2011 22:49)

Hallo Rainer,

für diesen Fall brauchst Du das selbstverständlich nicht.

Alle Bilder die von öffentlichem Grund aus gemacht werden, fallen unter die Panoramafreiheit. Dabei ist es unerheblich, wo das fotografierte Objekt sich befindet.

Natürlich gibt dies immer wieder Anlass zu Kontroversen. In Deutschland ist es für Privatpersonen nicht möglich aus dem Kennzeichen generell direkte Rückschlüsse auf den Eigentümer zu schließen . Daher wird in Rechtsprechung dazu bisher auch generell verneint, dass dies Persönlichkeitrechte tangiert -und ein Auto oder Traktor besitzt keine solchen- .



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