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Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben
(Arnulf Sensenbrenner, 21.04.2011 22:49)Hallo Rainer,
für diesen Fall brauchst Du das selbstverständlich nicht.
Alle Bilder die von öffentlichem Grund aus gemacht werden, fallen unter die Panoramafreiheit. Dabei ist es unerheblich, wo das fotografierte Objekt sich befindet.
Natürlich gibt dies immer wieder Anlass zu Kontroversen. In Deutschland ist es für Privatpersonen nicht möglich aus dem Kennzeichen generell direkte Rückschlüsse auf den Eigentümer zu schließen . Daher wird in Rechtsprechung dazu bisher auch generell verneint, dass dies Persönlichkeitrechte tangiert -und ein Auto oder Traktor besitzt keine solchen- .
Beitragsreihenfolge:
- Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht • Mirko Schmidt 11.04.2011 18:07
- Re: Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht • Patrick Sesseler 12.04.2011 18:16
- Re: Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht • Thomas Wendt 21.04.2011 15:26
- Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben • Arnulf Sensenbrenner 20.04.2011 11:59
- Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben • rainer ullrich 21.04.2011 20:59
- Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben • Arnulf Sensenbrenner 21.04.2011 22:49
- Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben • rainer ullrich 22.04.2011 10:48