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Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben

(rainer ullrich, 21.04.2011 20:59)

Arnulf Sensenbrenner schrieb:

KFZ-Kennzeichen auf Bildern, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, müssen nicht unkenntlich gemacht werden.
Dazu gibt es keinen rechtlichen Grund. Selbstverständlich könnt ihr es trotzdem tun.

Bei Fotos, die frei von öffentlichem Grund aus gemacht wurden, ist dies durch § 59 UrhG gedeckt.
Auch Persönlichkeitsrechte werden dadurch nicht beeinträchtigt und ein Bewegungsprofil lässt sich damit auch nicht erstellen.
Ansonsten wären übrigens auch Aufnahmen von Loks oder Flugzeugen, auf denen die jeweilige Fahrzeugnummer zu erkennen ist, nicht ohne Zustimmung möglich.

Anders sieht dies aus bei Aufnahmen, die auf Privatgrund gemacht werden. Hier ist grundsätzlich -und unabhängig von einem Nummernschild- eine Zustimmung des Eigentümers nötig, der natürlich z.B. eine Unkenntlichmachung verlangen kann.



Hallo Arnulf,
wie sieht es bei folgender Situation aus : ich fotografiere von einer öffentlichen Straße einen Traktor bei der Arbeit auf dem Feld.
Das Feld ist natürlich Privatgrund, brauche ich die Zustimmung des Eigentümers?
Gruß rainer

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