Panoramafreiheit besteht nur auf öffentlichem Gelände. Anders als das Wort vermuten lässt, handelt es sich hierbei i.allg. wirklich nur um Straßen und Plätze. Privatgelände, wenn auch unbeschränkt zugänglich, ist nicht öffentlich. So könnte z.B. die Bahn sogar verbieten, dass man von ihren Bahnhöfen aus Fotos schießt.
Das Ablehnen von Bildern aus solchem Grunde dient auch dem Schutz der Fotografen vor finanziellen Forderungen eventuell "Geschädigter". Da solche Forderungen meist an mich herangetreten werden, dient es auch meinem Schutz.
Viele Grüße, Thomas
Streng genommen sind sogar öffentlich Plätze Privatgelände, da sie meist der Stadt gehören. Z.B. durfte eine Handwerkerin ein Werbeschild nicht aufstellen, da sie das auf einem öffentlichem Gehweg getan hat. Die Stadt durfte aber wenige Meter weiter vorm Rathaus Werbeschilder aufstellen, weil der Platz rechtlich gesehen zur Stadt gehörte. Ist halt immer alles Auslegungssache. Aber wie ein Autobesitzer verbieten kann das sein Fahrzeug veröffentlicht wird, wenn er sich damit in der Öffentlichkeit bewegt, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollten bei Fahrzeugbildern prinzipell die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden?
Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und Zugriffe zu analysieren.
Sie können zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung wählen.
Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.