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Re: Rechtslage bei Bildern von Privateigentum

(Ingo Konrad Müller, 26.3.2013 20:32)

Hallo Helmut,
vielen Dank für die umfangreiche Antwort und den Verweis auf Wikipedia. Hat mich doch etwas beruhigt. Das Unkenntlichmachen von individuellen Merkmalen und personifizierbarer Daten gehört für mich unabhängig von der Rechtslage zum guten Ton. Ich stelle mir folgende Situation vor: "Schatz, hier hat jemand am 15. Juni dein Auto auf dem Parkplatz des Romantikhotels Waldschlösschen fotografiert. Mir hast Du erzählt, Du wärest auf Dienstreise in Moskau. Kannst du mir das bitte mal erklären?"
Viele Grüße
Ingo

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   Rechtslage bei Bildern von Privateigentum Ingo Konrad Müller 23.3.2013 13:44




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