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Rechtslage bei Bildern von Privateigentum

(Ingo Konrad Müller, 23.3.2013 13:44)

Guten Tag,
wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ich z.B. ein interessantes Fahrzeug auf der Straße sehe, fotografiere und das Bild ins Netz stelle? Brauch ich das Einveständnis des Besitzers, wenn keine personifizierbaren Daten ins Netz kommen, also KFZ-Kennzeichen, Parkausweise etc. unkenntlich gemacht wurden? Und wie verhält es sich bei Veranstaltungen, wo Fahrzeuge öffentlich zur Schau gestellt werden? Erkennbare Personen retuschier ich grundsätlich aus den Bildern raus, auch wenn es rechtlich gesehen nicht notwendig ist (Person nicht Hauptmotiv des Bildes). Wenn das nicht möglich ist, verzichte ich auf die Veröffentlichung.
Viele Grüße
Ingo

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   Rechtslage bei Bildern von Privateigentum Ingo Konrad Müller 23.3.2013 13:44




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