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Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben

(Arnulf Sensenbrenner, 20.4.2011 11:59)

KFZ-Kennzeichen auf Bildern, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, müssen nicht unkenntlich gemacht werden.
Dazu gibt es keinen rechtlichen Grund. Selbstverständlich könnt ihr es trotzdem tun.

Bei Fotos, die frei von öffentlichem Grund aus gemacht wurden, ist dies durch § 59 UrhG gedeckt.
Auch Persönlichkeitsrechte werden dadurch nicht beeinträchtigt und ein Bewegungsprofil lässt sich damit auch nicht erstellen.
Ansonsten wären übrigens auch Aufnahmen von Loks oder Flugzeugen, auf denen die jeweilige Fahrzeugnummer zu erkennen ist, nicht ohne Zustimmung möglich.

Anders sieht dies aus bei Aufnahmen, die auf Privatgrund gemacht werden. Hier ist grundsätzlich -und unabhängig von einem Nummernschild- eine Zustimmung des Eigentümers nötig, der natürlich z.B. eine Unkenntlichmachung verlangen kann.


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Beitragsreihenfolge:
   Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht Mirko Schmidt 11.4.2011 18:07
      Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben Arnulf Sensenbrenner 20.4.2011 11:59
         Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben rainer ullrich 21.4.2011 20:59
            Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben Arnulf Sensenbrenner 21.4.2011 22:49
               Re: Kein Unkenntlichmachen vorgeschrieben rainer ullrich 22.4.2011 10:48
      Re: Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht Patrick Sesseler 12.4.2011 18:16
         Re: Kfz-Schilder unkennlich machen oder nicht Thomas Wendt 21.4.2011 15:26




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