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[Antwort schreiben] [Zurück zum Forum]Re: Bilder
(Thomas Wendt, 12.7.2010 9:28, Mail: [# durch @ ersetzen - Spamschutz]
)Hallo Jan-Hendrik,
Panoramafreiheit besteht nur auf öffentlichem Gelände. Anders als das Wort vermuten lässt, handelt es sich hierbei i.allg. wirklich nur um Straßen und Plätze. Privatgelände, wenn auch unbeschränkt zugänglich, ist nicht öffentlich. So könnte z.B. die Bahn sogar verbieten, dass man von ihren Bahnhöfen aus Fotos schießt.
Das Ablehnen von Bildern aus solchem Grunde dient auch dem Schutz der Fotografen vor finanziellen Forderungen eventuell "Geschädigter". Da solche Forderungen meist an mich herangetreten werden, dient es auch meinem Schutz.
Viele Grüße,
Thomas
[Antwort schreiben] [Zurück zum Forum]Beitragsreihenfolge:
Bilder Jan-Hendrik Lorenz 9.7.2010 18:24 Re: Bilder Thomas Wendt 12.7.2010 9:28 Re: Bilder Mirko B. 27.7.2010 20:15 Re: Bilder Mirko B. 27.7.2010 20:32 Re: Bilder Hubert Rauch 1.8.2010 12:31